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Rechtsanwalt Hans Kleine-Benne
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Kanzlei Köln - Mülheim
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Arbeitsrecht Solingen - Kündigungsschutzklage
Anwalt Arbeitsrecht Kündigungsschutz
Erhält ein Arbeitnehmer eine Kündigung, hat er 3 Wochen nach Erhalt derselben Zeit, diese mittels einer so genannten Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht anzufechten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam. Fachanwalt für Arbeitsrecht Hans Kleine-Benne rät in jedem Fall zu schnellem aber überlegtem Handeln.
Der Kündigungsschutzprozess
Im Kündigungsschutzprozess wird geltend gemacht, dass die Kündigung unwirksam ist. Unwirksam sein kann sie bereits aus formalen Gründen, wie Nichteinhaltung der Schriftform, d.h. keine Unterschrift, E-Mail, Fax oder von einer nicht bevollmächtigten Person unterschrieben.
Ein anerkannter Kündigungsgrund muss bei einer fristlosen Kündigung immer und bei einer ordentlichen Kündigung gegeben sein, wenn der Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt. Was genau als wirksamer Kündigungsgrund gilt und was nicht, wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sicherlich verschieden gesehen. Daher obliegt es schlussendlich dem Arbeitsrichter, im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses, die Wirksamkeit einer Kündigung zu prüfen.
Wie ist der Ablauf einer Kündigungsschutzklage bzw. des Kündigungsschutzprozesses
Die Kündigungsschutzklage wird über den beauftragten Rechtsanwalt – wie beispielsweise Herrn Kleine-Benne als Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Solingen – beim Arbeitsgericht eingereicht. Vielfach wird es das Interesse des Arbeitnehmers sein, in dem Betrieb nicht weiterzuarbeiten sondern eine Abfindung zu bekommen. Dennoch muss auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung geklagt werden, da das Deutsche Arbeitsrecht keinen unmittelbar klagbaren Anspruch auf Abfindung kennt. Das Arbeitsgericht lädt dann zu einer Güteverhandlung, in welcher die Streitparteien zu einer gütlichen Einigung finden sollen. Vielfach einigen sich die Parteien auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei dem gekündigten Arbeitnehmer ausgleichend eine Abfindung gezahlt wird. Kommt es hingegen zu keiner Einigung, wird das Kündigungsschutzverfahren mit einem neuen Termin, einem sog. Kammertermin fortgesetzt.
Was passiert nach einem Kündigungsschutzprozess und wie hoch sind die Kosten?
Sofern der Arbeitnehmer den Prozess gewinnt, bleibt sein Arbeitsverhältnis bestehen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Arbeitgeber für die Vergangenheit noch Vergütung nachzahlen, obwohl der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr gearbeitet hat. Auch aus diesem Grund sind Arbeitgeber vielfach zur Zahlung einer Abfindung bereit, weil sich aus diesem Annahmeverzugsrisiko erhebliche Kosten ergeben können.
Im Kündigungsschutzverfahren fallen Gerichts- und Anwaltskosten an, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Streitwert bestimmt. Der Streitwert entspricht einem Viertel des Arbeitnehmer-Jahresgehalts, die Anwalts- und Gerichtskosten lassen sich aus den jeweiligen Vergütungs- bzw. Kostengesetzen entnehmen. Im Arbeitsgerichtsverfahren der I. Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig von Gewinn oder Verlust des Prozesses.
Kündigungsschutzklage mit kompetentem Rechtsanwalt durchführen
Wer als Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, ist gut beraten, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren, um seine Chancen und Rechte zu wahren. Fachanwalt für Arbeitsrecht Hans Kleine-Benne aus Solingen kann nach genauer Analyse des jeweils vorliegenden Kündigungssachverhalts schnell abschätzen, inwieweit eine Kündigungsschutzklage von Erfolg gekrönt sein kann und Arbeitnehmer darüber hinaus noch über weitere Möglichkeiten / Vorgehensweisen aufklären.